AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Reisen und Veranstaltungen der snowacademy (nachfolgenden als Veranstalter benannt).

1. Anmeldung, Vertragsschluss und Fälligkeit des Reisepreises

1.1 Nach der Anmeldung zu einer Reise der snowacademy UG erhalten sie eine schriftliche Reisebestätigung sowie eine Rechnung. Mit der Reisebestätigung kommt der Reisevertrag mit dem Veranstalter zustande.

1.2 Nach dem Erhalt der in vorstehender Ziffer 1.1 genannten Unterlagen ist eine Anzahlung von 25% des Reisepreises innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Unterlagen fällig. Der gesamte Reisepreis ist 30 Tage vor Reiseantritt gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zur Zahlung fällig.

1.3 Bei Fernreisen mit Flugverbindungen ist in Abweichung von Ziffer 1.2 nach Erhalt der Unterlagen gemäß Ziffer 1.1 eine sofortige Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Der gesamte Reisepreis ist spätestens 60 Tage vor Reiseantritt gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zur Zahlung fällig.

1.4 Bei Wochenendreisen, die nicht länger als 2 Tage dauern oder nicht mehr als Euro 199,– kosten, ist der gesamte Reisepreis in Abweichung von Ziffer 1.2 innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

1.5 Bei verspäteten Zahlungseingängen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnehmerliste zu entfernen.

2. Rücktritt durch den Teilnehmer

Jeder Teilnehmer hat das Recht jederzeit von dem Reisevertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktrittes vom Reisevertrag durch den Teilnehmer, behält sich der Veranstalter das Recht vor, folgende pauschale Entschädigung (Stornogebühr) zu erheben: Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn (bei Flugreisen bis 60 Tage vor Reisebeginn) beträgt die Stornogebühr 15 % des Reisepreises, falls keine Ersatzperson gefunden wird. Wird eine Ersatzperson gefunden, beträgt die Stornogebühr 10 % des Reisepreises. Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor Reisebeginn (bei Fernreisen bis 30 Tage vor Reisebeginn) beträgt die Stornogebühr die Hälfte des Reisepreises, falls keine Ersatzperson gefunden wird. Wird eine Ersatzperson gefunden, beträgt die Stornogebühr 25 % des Reisepreises. Bei einem Rücktritt bis 6 Tage vor Reisebeginn beträgt die Stornogebühr 90 % des Reisepreises, und danach oder bei Nichtantritt der Reise beträgt die Stornogebühr 100% des Reisepreises. Die Stornogebühr beträgt jedoch mindestens Euro 50,–. Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühr ist der schriftliche Eingang der Rücktrittserklärung. Der Teilnehmer ist berechtigt nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedriger Schaden als die pauschale Entschädigung eingetreten ist.

3. Rücktritt durch den Veranstalter

3.1 Der Veranstalter behält sich das recht vor, die Reise bis 14 Tage vor Reisebeginn (bei Flugreisen bis 40 Tage vor reisebeginn) abzusagen, wenn die Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht ist. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Zahlung des Reisepreises.

3.2 Weiterhin ist der Veranstalter berechtigt, die Reise abzusagen, wenn aufgrund nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, z. B. politische Unruhen, Umweltkatastrophen oder aus gesundheitlichen Gründen, die Durchführung der Reise unmöglich oder erheblich erschwert ist. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Zahlung des Reisepreises. Für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen kann der Veranstalter jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.

4. Änderungen der Reise und des Reisepreises

4.1 Sollte die Reise aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, ganz oder teil- weise nicht oder nur mit Änderungen durchgeführt werden können (Wettereinfluss, höhere Gewalt, unsichere Schneeverhältnisse, mangelnde Kondition oder Können der Teilnehmer), stehen den Teilnehmern keine Ansprüche zu, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

4.2 Der Veranstalter behält sich vor, nach Ablauf eines Zeitraums von 4 Monaten nach Abschluss des Reisevertrags, mindestens aber 14 Tage vor Antritt der Reise, den Reisepreis zu erhöhen, wenn es zu einer nach Vertragsschluss eingetretenen, nicht absehbaren Erhöhung der Reisekosten, zum Beispiel der Treibstoffkosten, der Beförderungskosten, den Abgabe für bestimmte Leistungen, wie Flughafen-, Sicherheits- oder Einreisegebühren, oder einer Änderung der betroffenen Wechselkurse kommt. Eine Erhöhung des Reisepreises erfolgt nur in dem Umfang, in dem sich die Reisekosten – anteilig auf die Teilnehmer aufgeteilt – erhöht haben.

5. Gefahrenhinweis und Haftungsbeschränkung

5.1 Jeder Teilnehmer muss sich bei der Buchung der Reise darüber im Klaren sein, dass Aktivitäten in alpinem Gelände, einschließlich Heliskifahren und das Nutzen eines Hubschraubers, ständige Gefahren mit sich bringen. Jede Aktivität in alpinem Gelände ist trotz eines Höchstmaßes an Sicherheit mit einem Restrisiko verbunden und es gibt Dinge, die der Veranstalter nicht beeinflussen kann. Schwerste Verletzungen oder Todesfälle sind trotz eines Höchstmaßes an Vorsicht nicht auszuschließen.

5.2 Die Haftung der snowacademy UG für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Gleiches gilt für Schäden, die auf dem Verschulden eines Leistungsträgers beruhen.

6. Versicherungen

6.1 Jeder Teilnehmer ist zum Abschluss einer Unfallversicherung und soweit einschlägig einer Auslandskrankenversicherung verpflichtet, die bei Unfällen im jeweiligen Ausland greift. Sollte ein Abtransport eines Teilnehmers notwendig werden, gehen die Kosten zu Lasten des Teilnehmers.

6.2 Weiterhin muss jeder Teilnehmer über eine Haftpflichtversicherung verfügen.

7. Material und persönliches Können

7.1 Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sein Material in einwandfreiem Zustand ist. Ersatzmaterial vor Ort zu kaufen oder zu mieten, ist häufig nicht oder nur sehr begrenzt möglich. Falls ein Ersatz der jeweiligen Ausrüstung vor Ort nicht zu vermeiden ist, gehen die Kosten hierbei zu Lasten des Teilnehmers.

7.2 Der Veranstalter stellt dem Teilnehmer in einigen Reisen laut Reiseausschreibung spezielles Testmaterial zur Verfügung. Dieses Testmaterial geht bis zur Rückgabe an den Veranstalter in die Obhut des Teilnehmers über. Bei Verlust oder Beschädigung des Testmaterials muss der Teilnehmer für den Schaden aufkommen.

7.3 Die Skireisen, die von der snowacademy UG durchgeführt werden, verlangen von dem Teilnehmer eine sehr gute Skitechnik, Disziplin, Standvermögen und Ausdauer. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer, die die Gruppe aufhalten oder konditionelle Schwächen aufweisen, nicht auf Touren mitzunehmen, im Helikopter zurück zu lassen oder die weitere Teilnahme an den sportlichen Aktivitäten der Reise zu unterbinden.

8. COVID-19 Pandemieregelungen

8.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich die allgemein gültigen Hygienevorschriften während der Reise einzuhalten und benötige Informationen zu seinem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß dem Veranstalter mitzuteilen.

8.2 Bei einer durch COVID-19 bedingten Absage der Reise durch den Veranstalter, verpflichtet sich der Veranstalter dem Teilnehmer den Reisepreis in voller Höhe bis spätestens 14 Tagen nach Absage zu erstatten, sofern keine alternative Reise mit gleichwertigen Leistungen durch den Veranstalter angeboten werden kann. Eine COVID-19 bedingte Absage der Reise durch den Veranstalter erfolgt bei

  • Ausweisung des Reiseziels als offizielles Risikogebiet durch das RKI
  • Grenzschließung zum und/oder von dem jeweiligen Land des Reiseziels
  • Ausgabe einer Reisewarnung für das Reiseziel durch das Auswärtige Amt

Nach Antritt der Reise durch den Teilnehmer erfolgt keine Erstattung des Reisepreises durch den Veranstalter. Ein Antritt der Reise ist durch das Erscheinen des Teilnehmers am Reiseziel vollzogen. Für ein Eintreten der oben genannten Fälle nach Antritt der Reise übernimmt der Veranstalter keine Haftung und es erfolgt keine Rückerstattung der Reisekosten.

8.3 Ein Rücktritt durch den Teilnehmer aufgrund von einer persönlichen COVID-19 Infektion und/oder COVID-19 assoziierten Symptomen unterliegt den unter Punkt 2 genannten Bedingungen.

8.4 Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß der jeweils gültigen Infektionsschutzverordnung für Bayern in Verbindung mit den Rahmenhygienkonzepten für Sport, Touristische Leistungen, Beherbergung und Gastronomie

  • Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19- Patienten) und/oder
  • Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifischen Allgemeinsymptome, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere und/oder
  • Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor Reisebeginn in einem durch das RKI ausgewiesenem Risikogebiet aufgehalten haben und/oder
  • Personen, die einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen

von Gesetzes wegen vom Reisebetrieb auszuschließen sind. Eine Rückerstattung des Kurspreises erfolgt in diesen Fällen nicht. Dies ist nicht anzuwenden, falls der Teilnehmer ein negatives COVID-19 Testergebnis vorweisen kann, dessen Ausstellung nicht weiter als 48Stunden vor Reisebeginn zurück liegt.

8.5 Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz: Es gibt Reiserücktrittsversicherungen, die sowohl bei einer Erkrankung wegen Corona als auch bei Quarantänemaßnahmen eintreten. Für den Versicherungsschutz ab Beginn der Reise benötigen Sie eine Reiseabbruchversicherung. Die Reise beginnt, sobald der Teilnehmer einstiegsbereit am Bus eintrifft.

9. Verjährung

Ansprüche wegen Reisemängeln hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Ansprüche nach vorstehendem Satz verjähren innerhalb eines Jahres ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise.

1o. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz der snowacademy UG.

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Fürstenfeldbruck. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt und hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Fürstenfeldbruck vereinbart.

11. Salvatoresche Klausel

Sollten entgegen den derzeitigen Vorstellungen der Parteien einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Reisevertrages unwirksam oder nichtig sein, so betrifft dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Reisevertrages nicht.

snowacademy UG

Geschäftsführer: Jochen Reiser // St.-Afra-Straße 1, 86845 Großaitingen // www.snowacademy.de

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